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Bundeskabinett beschließt Aktionsplan „Queer leben“

Heute ist ein historischer Tag, denn das Bundeskabinett hat den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Mit der Ehe für alle sind nämlich immer noch nicht alle Probleme aufgearbeitet, die für queere Menschen in der deutschen Gesetzgebung bestehen, z. B.:
  • mangelnder Schutz vor Hasskriminalität
  • fehlende rechtliche Anerkennung nicht heterosexueller Menschen im Grundgesetz
  • nicht gebärdende Mütter in verheirateten lesbischen Paaren können nur über eine Stiefkindadoption zur rechtlichen Mutter werden

Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ stärkt die Bundesregierung die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und wirkt Queerfeindlichkeit entgegen. 


Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsbereichen:
  1. Rechtliche Anerkennung
  2. Teilhabe
  3. Sicherheit
  4. Gesundheit
  5. Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen
  6. Internationales

Der folgende Auszug aus Abs. 2.2.1 betrifft Bildungseinrichtungen und Aus- und Fortbildung von Lehrkräften: 

„Es gehört zum Bildungsauftrag der Schule […], Diskriminierungen entgegenzuwirken und allen Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. […] Benachteiligungen führen nachweislich zu schlechteren Chancen auf gute Bildungsabschlüsse und müssen daher verhindert werden. […] Die Bundesregierung wird die Länder bei Maßnahmen zur Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit im Bereich LSBTIQ* unterstützen.“

(PJS)

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