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Homo- und Bisexualität - Infos, Geschichte und Rechtslage | Quellen: ADS, BZgA

In der Antike waren sexuelle Handlungen zwischen Männern und auch zwischen Frauen bis zu einem gewissen Grad gesellschaftlich akzeptiert, manchmal sogar üblich. Das war auch in der arabischen Welt des 9. und 10. Jahrhunderts so; mehrere Liebesgedichte aus dieser Zeit belegen das. Erst im Europa des Mittelalters änderte sich dies radikal. Gleichgeschlechtliche Liebe wurde zur "stummen Sünde" - sie wurde als so schlimm angesehen, dass man nicht einmal darüber sprechen durfte. Diese Ansicht hielt sich bis in die jüngste Geschichte: In Deutschland konnten Menschen sogar noch nach dem Zweiten Weltkrieg dafür ins Gefängnis kommen. Erst 1994 wurde das entsprechende Gesetz, der Paragraf 175, endgültig aufgehoben. 

    

Und heute? Rein rechtlich gesehen macht es zum Glück keinen Unterschied mehr, ob du mit Frauen oder mit Männern flirtest, in der Öffentlichkeit knutschst oder Zärtlichkeiten austauschst. Auch mit wem du eine Partnerschaft eingehst, ist allein deine Entscheidung. Denn unser Rechtssystem schützt dich vor jeder Art von Diskriminierung, vor Mobbing und Gewalt. 

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Wie viele homo- und bisexuelle Menschen gibt es in Deutschland? 

Trotz verschiedener Umfragen ist es nicht möglich, eine genaue Anzahl homo- und bisexueller Menschen zu benennen. Deshalb unterscheiden sich die Ergebnisse der existierenden Untersuchungen auch sehr stark. Tatsächlich ist es schwer, Homo- und Bisexualität statistisch zu erfassen. Das liegt zum einen daran, dass die sexuelle Orientierung nicht in amtlichen Statistiken festgehalten wird, weil es sich dabei um sehr persönliche Informationen handelt. Zum anderen gibt es viele schwule, lesbische und bisexuelle Menschen, die nicht offen homo- bzw. bisexuell leben können oder wollen, was die Erhebung dieser Daten in Umfragen erschwert.

Sexuelle Vielfalt aus rechtlicher Sicht


Quelle: ILGA World



Der Blick in die Geschichte macht deutlich: Kein Gesetz kann verhindern, dass Männer auch Männer und Frauen auch Frauen lieben. Und mittlerweile gibt es bei uns und in vielen anderen Staaten zum Glück Gesetze, die Schwule, Lesben und Bisexuelle vor Hass, Verfolgung und Benachteiligung schützen. So zum Beispiel das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG), das in Deutschland seit 2006 Menschen vor Benachteiligung aufgrund ihrer Personenmerkmale schützt. 


2017 haben Politiker:innen im Deutschen Bundestag beschlossen, dass auch schwule und lesbische Paare heiraten dürfen. Sie haben jetzt dieselben Rechte wie Mann-Frau-Ehepaare, zahlen die gleichen Steuern und dürfen gemeinsam Kinder adoptieren. Diese "Ehe für alle" ist allerdings keine deutsche Erfindung - weltweit können homosexuelle Paare bereits in rund 20 Ländern heiraten, darunter sind 13 Länder in Europa (Stand: Oktober 2017). 



Quelle: bpb



Quellen dieses Artikels: © Antidiskriminierungsstelle des Bundes und BZgA
(PJS)

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